Ernährungssouveränität bedeutet das Recht der Völker auf gesunde und kulturell angepasste Nahrung, welche nachhaltig und unter Achtung der Umwelt hergestellt wird. Sie ist das Recht auf Schutz vor schädlicher Ernährung. Sie beinhaltet das Recht der Bevölkerung, ihre Ernährung und Landwirtschaft selbst zu bestimmen. Entwickelt wurde das Konzept von der internationalen Kleinbauernorganisation La Via Campesina. Als erster UN-Prozess hat der Weltagrarbericht mit seinen 58 Unterzeichnerstaaten den Begriff der Ernährungssouveränität (food sovereignty) in die Debatte eingeführt und verbindlich definiert.