15.10.2010 | Schadensfälle

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Bild: www.cbd.int

An der fünften UN-Konferenz zur Biologischen Sicherheit (COP MOP 5), an der Vertreter von 160 Unterzeichnerstaaten des Cartagena-Protokolls teilnahmen, ist es nach sechs Jahren gelungen, ein Abkommen mit verbindlichen Regeln für die Haftung und Entschädigung im Falle von ökologischen Schäden durch GVO auszuhandeln. Nach dem Vertragsentwurf werden alle Regierungen verpflichtet, die Hersteller und Importeure von GVO zu benennen, die zu Schäden an der biologischen Vielfalt in einem Land geführt haben. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe, die Gentech-Pflanzen anbauen. Sollte sich herausstellen, dass der Anbau einer importierten Gentech-Pflanzen sich nachteilig auf die biologischen Vielfalt auswirkt und deren wirtschaftliche Nutzung einschränkt, kann das betroffene Land Ausgleichszahlungen oder eine Beseitigung der Schäden verlangen. Dabei sollen die Verursacher verantwortlich gemacht werden. Falls entsprechenden Auflagen nicht Folge geleistet wird, sollen die Regierungen der betroffenen Länder diese Aufgaben übernehmen und die Kosten dafür den Verursachern in Rechnung stellen. Zusätzlich können in den Importländern Gesetze erlassen werden, um die Exporteure zum Abschluss von Versicherungen gegen durch GVO verursachte Schäden zu verpflichten. Ab März 2011 liegt das Abkommen zur Unterzeichnung aus. Verbindlich wird das Abkommen dann, wenn es von 40 Staaten ratifiziert wurde.

externer Link: Pressemitteilung Convention of Biological Diversity
externer Link: BioSicherheit.de
externer Link: Transgen.de