23.2.2012 | Inverkehrbringen

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Die französische Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet will die Umweltrisiken von MON810 genauer abklären lassen.
Bild: fr.wikipedia.org

Frankreich hatte im Jahr 2008 den Anbau von MON810-Mais verboten und sich auf die so genannte "Schutzklausel" in der EU-Freisetzungsrichtlinie berufen. Im September 2011 hat der Europäische Gerichtshof EuGH entschieden, dass Mitgliedsstaaten nur dann die Schutzklausel anrufen können, wenn ein erhebliches Risiko bestehen kann, das offensichtlich die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt gefährdet. Die französische Regierung müsste demnach beweisen können, dass der Anbau von MON810 mit erheblichen Risiken verbunden ist. Nun verlangt die französische Regierung von der EU-Kommission, das Verfahren für die Neu-Zulassung des MON810-Maises solange auszusetzen, bis neue wissenschaftliche Zweifel an seiner Umweltsicherheit ausgeräumt sind. Laut der Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet gäbe es neue wissenschaftliche Untersuchungen, die auf signifikante Umweltrisiken hindeuten.

externer Link: Transgen.de: Politisches Tauziehen um Gentechnik-Mais MON810
externer Link: Gerichtshof der Europäischen Union