11.5.2011 | Inverkehrbringen

palaiswilson
Palais Wilson in Genf, Sitz des UN-Menschenrechts-Ausschusses.
Bild: www.trial-ch.org

Die „Aktion GEN-Klage“ wirft der Bundesrepublik Deutschland Verletzungen der Menschenrechte in der Landwirtschaft durch den Einsatz der Agro-Gentechnik vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen vor. Die Agro-Gentechnik würde das Recht auf Selbstbestimmung, auf Nahrung und auf Gesundheit sowie die Freiheit von Wissenschaft und Forschung gefährden. Die deutsche Regierung wird aufgefordert, die Einführung der Gentechnik in Tierfütterung, Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft umgehend zu verbieten, die Kennzeichnungspflicht für alle genmanipulierten Veränderungen in Lebensmitteln - auch für Tierfutter und tierische Produkte - einzuführen, bis dieses generelle Verbot Gültigkeit hat, sämtliche Gen-Freilandversuche in Deutschland umgehend einzustellen und die Saatgutreinheit von 100% zu erhalten und keine Gen-Anteile darin gesetzlich zu erlauben.

externer Link: Aktion GEN-Klage: Pressemitteilung
externer Link: Parallelbericht an UN-Menschenrechtsausschuss
externer Link: Informationsdienst Gentechnik