27.10.2014 | Saatgut

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Auf Druck von Industriestaaten werden Entwicklungsländer oft zur Übernahme strenger internationaler Sortenschutzgesetze gedrängt. Die Studie „Owning Seeds, Accessing Food“ der Erklärung von Bern (EvB) zeigt, wie solche Zwangsangleichungen die traditionelle Saatgut-Vermehrung bedroht. Für kleinbäuerliche Familien in Entwicklungsländern hat eine solche Anpassung an internationales Recht massive Einschränkungen zur Folge. Sie dürfen aus ihrer eigenen Ernte kein Saatgut mehr frei für sich verwenden. Dagegen wird kommerzielles Saatgut (z.B. von Syngenta) gesetzlich stärker geschützt. Dies gefährde das Menschenrecht auf Nahrung, sagt die Studie. Als Beispielländer werden Kenia, Peru und die Philippinen unter die Lupe genommen.

Entwicklungsländer werden häufig mittels Handelsverträgen dazu gedrängt, Sortenschutzgesetzte zu übernehmen. Auch die Schweiz hat in ihren bilateralen Freihandelsabkommen wiederholt entsprechende Forderungen formuliert. Die Studie fordert deshalb, dass zukünftig die vorhandenen Spielräume zum Schutz der kleinbäuerlichen Bevölkerung ausgenutzt werden. Die Schweiz müsse in Freihandelsverträgen auf jegliche Forderungen betreffend Sortenschutzrechten verzichten und Menschenrechtsanalysen durchführen, bevor sie neue Freihandelsabkommen abschliesse. Nur so könne sie sicherstellen, dass sie ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachkomme.