16.8.12 | Moratoriumsverlängerung

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Hanjörg Walter, Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes.
Bild: sbv-usp.ch

Am 28. Februar reichte Nationalrat Markus Ritter folgende Motion zur Verlängerung des Gentech-Moratoriums ein: „Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das geltende Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft nach Ablauf am27. November 2013 weiterhin befristet gilt.“ Nun liegen erste konkrete Massnahmen zur Umsetzung vor. Die WAK (Kommission für Wirtschaft und Abgaben) hat im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik AP2014-17 über die Verlängerung des bis 2013 geltenden Moratoriums für den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen beraten. Sie stimmte dem Doppelantrag von Bauernverbandspräsident Hansjörg Walter zum Landwirtschaftsgesetz und Gentechnikgesetz mit 18 zu 6 deutlich zu. Walter beantragt eine Verlängerung des Moratoriums bis Ende  2017. Zudem soll der Bundesrat bis zum 30. Juni 2016 einen Bericht vorlegen mit einer Methodik zur Evaluation des Nutzens von gentechnisch veränderten Pflanzen. Dabei soll beurteilt werden, ob sich die GVO im Vergleich zu herkömmlichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produktionsmitteln für die Produktion, die Konsumenten und die Umwelt als vorteilhaft erweisen. Auf dieser Basis soll der Bundesrat eine auf die Schweiz ausgerichtete Kosten-Nutzen-Bilanz der heute existierenden gentechnisch veränderten Pflanzen erstellen.