14.01.2015| Europa

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In Europa werden nur in den rot-weiss schraffierten Ländern gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut.

Das EU-Parlament hat beschlossen, dass EU-Mitgliedstaaten den Anbau von GV-Pflanzen einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn diese auf EU-Ebene zugelassen bleiben. Parlament und Rat hatten sich im Dezember informell darauf geeinigt. Die mit den EU-Ministern ausgehandelte Vereinbarung wurde mit 480 Stimmen angenommen, bei 159 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen. Die neuen Vorschriften erlauben es Mitgliedstaaten, den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründe zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden. EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau auch aus weiteren Gründen unterbinden, wie zum Beispiel Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte.

Mit diesem Kompromiss verpasse das Europäische Parlament die Chance für eine verbindliche, klare und EU-weite Regulierung für die Zulassung von Genpflanzen. Denn die Mehrheit der Bevölkerung spreche sich klar gegen Gentechnik aus, kritisieren die europäischen Grünen. Sie befürchten, dass die neuen Regeln den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU leichter machen werde und zu einem europäischen Flickenteppich bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen führe. Das Nebeneinander birgt die Gefahr einer weiteren Ausbreitung von gentechnisch verändertem Material etwa auf dem Transportweg durch EU-Länder, die sich klar gegen diese Agrartechnologie ausgesprochen haben.

Unklar bleibt weiterhin auch, welche Gründe für ein Verbot tatsächlich einer Anfechtungsklage durch die Konzerne standhalten werden. Denn ein Unternehmen, das einen GVO in der EU in Verkehr bringen möchte, muss den nationalen Beschränkungen seiner Zulassung zuzustimmen. Die gentechnikkritischen Kreise fordern, dass das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Europäischen Union vollständig überarbeitet und verschärft werden soll. Das Verfahren müsse gewährleisten, dass die langfristigen Auswirkungen von Gentechnik bei der Entscheidung mit berücksichtig werden und zwar auf Basis unabhängiger Gutachten.

Derzeit ist MON 810-Mais der einzige GVO, der in der EU angebaut wird. Die ebenfalls genetisch veränderte Kartoffelsorte "Amflora" wurde vom Europäischen Gerichtshof 2013 verboten nachdem die Europäische Kommission sie zuvor zugelassen hatte. Die neuen Vorschriften werden im Frühjahr 2015 in Kraft treten.