180710ZellkulturZellkulturen im Labor. Bild: Fotolia

Führende Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) aus Deutschland und Österreich, wie EDEKA, Lidl, REWE und SPAR, haben mit einem offenen Brief einen dringlichen Appell an die EU-Kommission gerichtet. Diese soll die Verfahren der Neuen Gentechnik und die daraus entstehenden Produkte nach EU-Gentechnikrecht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einstufen und entsprechend regulieren. Die Lebensmittelhändler begründeten ihre Forderung mit dem Vorsorgeprinzip. Um Verbraucher und Umwelt zu schützen, müssten die Verfahren der Neuen Gentechnik – analog zur bestehenden Gentechnik – vor ihrer Zulassung für Anbau oder Verwendung einer fundierten Risikobewertung unterzogen werden. Auch die vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung seien zu garantieren, damit die Wahlfreiheit der Verbraucher gewährleistet bleibe.

In den letzten Jahren hätten sich Lebensmittel mit „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung als wichtiger Qualitätsstandard auf dem europäischen Markt etabliert, argumentieren die Handelunternehmen. Diesen Standard sicherzustellen sei für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette mit beträchtlichem logistischem und finanziellem Aufwand verbunden. Doch sei es damit gelungen, dem sehr klar artikulierten Wunsch der Konsumierenden nach ohne Gentechnik hergestellten Lebensmitteln gerecht zu werden.

Diese Aufbauarbeit sehen die Handelsunternehmen gefährdet, sollten die Neuen gentechnischen Verfahren und ihre Produkte unreguliert und nicht wahrnehmbar für Hersteller, Händler und Verbraucher auf den Markt kommen. Auch die wachsende Bio-Branche, die aus Überzeugung sowie gemäss EU-Öko-Verordnung keine gentechnisch veränderten Organismen einsetze, sei davon betroffen. Die Kommission müsse deshalb „auf eine klare, unmissverständliche rechtliche Regelung der Verfahren der Neuen Gentechnik hinarbeiten, die die Produkte daraus rückverfolgbar und erkennbar macht“, heisst es im offenen Brief an die EU-Kommission.

Mit den auch als Genome Editing bezeichneten Verfahren wie CRISPR/Cas kann das Erbgut von Pflanzen und Tieren gezielt und in einem bisher nicht dagewesenen Ausmass geändert werden. Bisher ist nicht entschieden, wie diese Verfahren innerhalb der EU rechtlich eingeordnet werden. Für den 25. Juli hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung zu diesem Thema angekündigt. Damit steht der EU eine intensive Debatte über die rechtliche Regelung der Neuen Gentechnik bevor.