06112015 labor
Landen Pflanzen, Tiere und deren Produkte bald im Verkauf?

Ein zweites Rechtsgutachten, diesmal im Auftrag des deutschen Bundesamtes für Naturschutz, beschäftigt sich mit CRISPR, OgM und neuen Techniken der Erbgutveränderung. Das Fazit lautet, wie der Informationsdienst Gentechnik berichtet: die neuen Verfahren fallen unter das Gentechnik-Recht der EU. Die EU- Kommission will bis Ende des Jahres eine Einschätzung abgeben, ob die neuen Techniken als „Gentechnik“ im Sinne des Gesetzes oder als Nicht-Gentechnik gelten.

Eine Nicht-Gentechnik Einschätzung würde bedeuten, dass diese gentechnisch veränderten Pflanzen, Tiere und deren Produkte ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung vermarktet werden dürfen.

Das nun veröffentlichte Gutachten kommt zur eindeutigen Antwort: das bestehende europäische Gentechnik-Recht ist auf die neuen Techniken anwendbar. Dies wird dadurch begründet, dass durch die neuen Techniken Nukleinsäuren in die Organismen eingeführt werden und somit eine Veränderung vorgenommen wird. Ein weiterer Grund für diese Bewertung von CRISPR & CO ist, dass diese noch kaum erforscht sind. Laut Juristen und den Stellungnahmen der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, können Forscher noch nicht einmal bei simplen genetischen Veränderungen die Langzeitfolgen vorhersagen. Einige Agrarminister, darunter der deutsche Minister Christian Schmidt, plädieren dafür, nicht alle neuen Verfahren sofort als Gentechnik einzustufen. Dadurch würden seiner Meinung nach Innovationen blockiert. Bis Ende des Jahres will sich Brüssel dazu äussern.