15.08.2014 | Pharma

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Auch Medikamente können mit gentechnisch veränderten Nahrungsbestandteilen wie etwa Maisstärke oder Sojaöl angereichert sein. Bild: Clipdealer

Die Pharmabranche ignoriere den Willen der KonsumentInnen, auf Gentech-Bestandteile zu verzichten. Dies das Fazit des Basler Appells gegen Gentechnologie. Nach Recherchen des Basler Appells enthalten über 50 Medikamente bereits heute gentechnisch veränderte Nahrungsbestandteile – die als Lebensmittel teilweise illegal wären. Medikamentenwirkstoffe, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen produziert werden, sind schon länger auf dem Markt. Insulin etwa wird nicht mehr aus der Bauchspeicheldrüse von Schweinen gewonnen, sondern gentechnisch veränderte Bakterien oder Hefen übernehmen die Produktion der Substanz in grossen Mengen. Auch Impfstoffe werden ähnlich produziert. Über hundert solcher gentechnisch erzeugter Präparate sind in der Schweiz mittlerweile zugelassen. Sie, müssen nicht gekennzeichnet werden, denn im Endprodukt lässt sich kein Hinweis mehr darauf finden, dass am Produktionsprozess gentechnisch veränderte Organismen beteiligt waren. Anders verhält es sich bei Hilfsstoffen, die aus gentechnisch veränderten Pflanzenteilen hergestellt wurden. Sie müssen – analog zu den Vorgaben im Lebensmittelbereich – auf der Verpackungsbeilage als GVO deklariert werden.

Die überwiegende Mehrheit der Schweizer KonsumentInnen wolle, dass die Lebensmittelbranche keine Gentech-Lebensmittel verkaufe, schreibt der Basler Appell. Der Detailhandel verzichte deshalb auf den Vertrieb von Lebensmitteln, die Gentech-Mais, -Raps oder -Soja enthalten.

Dass auch Medikamente mit gentechnisch veränderten Nahrungsbestandteilen wie etwa Maisstärke oder Sojaöl angereichert sein können, war hingegen bislang kaum bekannt. Dank Recherchen des Basler Appells gegen Gentechnologie wird nun aufgedeckt, dass mehr als 50 in der Schweiz erhältliche Medikamente Stoffanteile enthalten, die aus gentechnisch veränderten Nutzpflanzen hergestellt wurden. Die Palette ist breit, sie reicht von der Hepatitis-Spritze mit Polysorbat aus Gentech-Mais bis zum Medikament gegen Schmerzen, das neben Zucker-Stärke- Pellets aus Gentech-Mais zusätzlich eine Cellulose-Verbindung enthält, die aus gentechnisch veränderter Baumwolle hergestellt ist.

Die Nachfrage des Baslers Appell beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab, dass im Schweizer Lebensmittelbereich zur Zeit keine Bewilligung für eine gentechnisch veränderte Baumwolle existiert. Der Basler Appell fordert Swissmedic auf, nur Hilfsstoffe zuzulassen, für die auch eine Zulassung als Lebensmittel vorliegt. Und die Pharmabranche soll Hilfsstoffe von nicht manipulierten Nutzpflanzen verwenden – denn diese weisen dieselben technischen Eigenschaften auf. Bis Aufsichtsbehörde und Hersteller reagiert haben, ruft der Basler Appell gegen Gentechnologie die Bevölkerung dazu auf, Verpackungstexte und -beilagen kritisch zu lesen.