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SAG/StopoGM Argumentarium FR

SAG/StopoGM Argumentarium DE

 

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Bild: www.fes.de

Die grosse Skepsis gegenüber der Agro-Gentechnik und Gentech-Lebensmitteln ist nicht nur ein Schweizer Phänomen. Ganz im Gegenteil: Überall auf der Welt und insbesondere in Europa setzen sich Bürgerbewegungen für gentechnikfreie Zonen ein. Die Schweiz ist allerdings das einzige Land in Europa mit einem gesetzlich verankerten Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Schweiz ist aber nicht das einzige Land ohne kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Ohne Gentech-Anbau sind im Jahr 2010 Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Irland, Schottland, Wales, Luxemburg, Polen, Ungarn, Litauen, Estland, Lettland, Griechenland, Bulgarien, Kroatien, Slowenien. Und in den übrigen Ländern gibt es zahlreiche Regionen und Gemeinden, die ihr Territorium gentechnikfrei erklärt haben. Der Wunsch nach Selbstbestimmung ist längst nicht mehr allein ein Thema der Gentechnikfrei-Bewegung, sondern bestimmt auch die politischen Diskussionen zwischen den EU-Ländern und der EU-Kommission. Prominente EU-PolitikerInnen kämpfen gegen die EU-Kommission um mehr Selbstbestimmung. Die Europäische Kommission hat nun angekündigt, abzuklären, ob den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit in der Frage des Anbaus gentechnisch veränderter Sorten zugestanden werden soll.

März 2012

Die Dänische EU-Präsidentschaft strebt eine Entscheidung über nationale Anbauverbote an. Danach sollen Absprachen von einzelnen EU-Mitgliedstaaten mit dem Antragsteller ermöglicht werden, in denen der Hersteller von GV-Saatgut auf den Verkauf in Teilen der EU verzichtet. Dieser Vorschlag gefährdet aber eine Einigung der Umweltminister zu nationalen Anbauverboten. Es kommt zu keinem Einverständnis.

Oktober 2011

Die Europäische Kommission legt zwei unabhängige Berichte zur Bewertung der Vorschriften der Europäischen Union über GVO vor und kommt zum Ergebnis, dass die Zielsetzungen der Vorschriften breite Unterstützung haben und die jüngsten Rechtsetzungsinitiativen der Kommission in die richtige Richtung gehen.

April 2011

Das Europäische Parlament unterstützt die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Der so genannte Bericht Lepage macht weitergehende Vorschläge gegenüber dem Entwurf der EU Kommission vom Juli 2010.

Juli 2010

Die EU Kommission legt einen Vorschlag vor, um die EU-Richtlinie 2001/18/EC anzupassen, damit die EU-Mitgliedstaaten das Recht auf Selbstbestimmung beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erhalten sollen. Zum Gesetzesvorschlag gibt es auch eine Erläuterung. Ziel des Vorschlags ist es, die Richtlinie über absichtliche Freisetzung zu ändern und Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, die Kultivierung genetisch veränderter Organismen in ihrem gesamten Gebiet oder Teilen davon zu verbieten, einzuschränken oder zu verhindern. Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf GVO, die nur für den Import in die EU zugelassen sind, oder andere Einschränkungen des freien Handels mit Saatgut in Europa.

Juli 2010

Am 13. Juli 2010 hat die EU-Kommission neue Leitlinien zur Koexistenz in Kraft gesetzt. Sie könnten eine Wende in der europäischen Gentechnik-Politik einleiten. Im Wesentlichen ist es nun den Mitgliedsstaaten überlassen, ihre Vorstellung von Koexistenz durchzusetzen.

Juni 2010

Die Europäische Kommission will die Regelung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen grundsätzlich überarbeiten. Einerseits soll der Anbau erleichtert werden, was einem Gentech-Anbau in einzelnen Mitgliedstaaten den Weg bereiten könnte. Im Gegenzug sollen aber die Mitgliedsstaaten den Anbau von Gentech-Pflanzen leichter verbieten können. Pro-Agro-Gentechnik Länder wie Spanien oder Holland könnten somit einen grossflächigem GVO-Anbau anstreben. Andererseits würden Länder wie Italien, Österreich oder Ungarn vermutlich den Anbau verbieten.

März 2010

Nachdem das österreichische Parlament einstimmig einen Anbau-Stopp empfohlen hatte, hat der Österreichische Gesundheitsminister für die Gentech-Kartoffel "Amflora" ein nationales Anbauverbot in Österreich erlassen.

März 2010

Das bulgarische Parlament hat am 18. März 2010 für eine Verschärfung des Gesetzes gestimmt, das den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für kommerzielle Zwecke praktisch verbietet.

März 2010

Die Europäische Kommission hat ihre Absicht angekündigt, noch im Sommer 2010 einen Vorschlag vorzulegen, der den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit in der Frage des Anbaus gentechnisch veränderter Sorten lassen soll.

März 2010

Die EU-Kommission hat die Industrie-Gentech-Kartoffel Amflora der Firma BASF für die Stärkeproduktion zum Anbau zugelassen. Es ist die erste Anbauzulassung in der EU seit 1998.

Februar 2010

Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 ist in Deutschland auch im Jahre 2010 nicht erlaubt, nachdem der Anbau bereits 2009 untersagt wurde. Grund für das verlängerte Anbauverbot ist, dass das Verwaltungsgericht Braunschweig ein «Ruhen des Verfahrens» in Sachen Monsanto angeordnet hat.

Juli 2009

Ein Flyer der SAG unter dem Titel «Verlängerung des Anbau-Moratoriums für Gentech-Pflanzen. Die Schweiz ist Leuchtturm, nicht Insel in Europa» zeigt: Die Schweiz ist das einzige Land in Europa mit einem Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Schweiz ist aber nicht das einzige Land ohne kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. In Europa wird von den einzelnen Ländern immer deutlicher Selbstbestimmung für den Umgang mit GVO gefordert. Nationale oder regionale Verbote sollen möglich werden.

Juni 2009

Europas Landwirtschaft ist weitgehend gentechnikfrei. Die gentechnikfreien Regionen breiten sich über Europa aus, während die Anbauflächen für den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen stagnieren oder rückläufig sind. Die Situation stellte sich Ende 2009 wie folgt dar:

EU-Mitgliedstaaten unter Anrufung der Schutzklausel:
Frankreich (seit 2008), Deutschland (seit 2009), Österreich, Ungarn, Griechenland, Polen, Luxemburg (seit 2009).

EU-Mitgliedstaaten und Länder, die auf Gentech-Anbau verzichten:
Italien, Kroatien, Slowenien, Bulgarien, Irland, Schottland, Wales, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Liechtenstein.

EU-Mitgliedstaaten und Länder mit gentechnikfreien Regionen:
England, Belgien, Niederlande, Spanien, Portugal, Tschechien, Slowakei, Rumänien.

März 2009

Die in Österreich und Ungarn geltenden Anbauverbote für MON810 und T25 bleiben vorerst bestehen. Die EU-Kommission konnte sich mit ihrem Vorschlag, die Verbote aufzuheben, nicht gegen die EU-Umweltminister durchsetzen.


Der österreichische Agrarminister Berlakovich verlangt von Brüssel, dass zukünftig in einem EU-Mitgliedstaat selber bestimmt werden kann, ob eine bestimmte gentechnisch veränderte Sorte angebaut werden darf oder nicht.


Die deutsche Agrarministerin Aigner hat Mitte April 2009 den Anbau der Maissorte MON 810 der Firma Monsanto verboten. Sie hat die Schutzklausel nach dem deutschen Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verhängt. Damit ist jeder Anbau und jeder weitere Verkauf von Saatgut von Mais der Linie MON810 unzulässig.

Februar 2009

Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich nicht über neue Anbau-Zulassungen der beiden gentechnisch veränderten Bt-Maislinien Bt11 und 1507 einigen. Die Abstimmung im "Ständigen Ausschuss" endete ohne qualifizierte Mehrheit.


Vertreter der EU-Mitgliedstaaten konnten sich einmal mehr nicht über die Aufhebung der Anbauverbote Frankreichs und Griechenlands für den Gentech-Mais MON810 verständigen. Die französische Regierung hält an ihrem Anbauverbot im Jahr 2009 fest.


In Bayern hat sich die Ablehnung der Grünen Gentechnik zu einem „Volksaufstand“ entwickelt. Die Regierung kündigt Anbauverbote für gentechnisch veränderten Bt-Mais an. Auch Freisetzungsversuche sollen nicht mehr geduldet werden.

April 2008

Am 4. April 2008 ist die Novellierung des Deutschen Gentechnikgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit rechtskräftig. Das revidierte Deutsches Gentechnikgesetz bringt eine Verschärfung der Koexistenzregeln und eine vereinfachte Kennzeichnung «ohne Gentechnik».

März 2008

Gentechnisch veränderte Kartoffeln (so genannte Amflora-Kartoffel mit veränderter Stärkezusammensetzung) werden im Jahre 2008 in Europa nicht kommerziell angebaut. Da die EU-Kommission die Zulassung der von der BASF entwickelten Amflora-Kartoffel hinauszögert, ist eine Aussaat in diesem Jahr nicht mehr möglich. Die Genehmigung wäre die erste Anbau-Zulassung eines gentechnisch veränderten Produkts in der EU seit 1998.

Januar 2008

Frankreich verbietet Anbau von Bt-Mais MON810 der Firma Monsanto. Am 25. Oktober 2007 beschloss die französische Regierung einen Stopp für den Anbau von gentechnisch verändertem MON810-Mais. Ein von der Regierung eingesetztes Komitee aus Wissenschaftlern, Landwirten, Politikern und Umweltgruppen sollten abklären, ob "ernste Zweifel" an der Sicherheit von MON810-Mais vorliegen. Am 11. Januar 2008 hat nun das Komitee die „ernsten Zweifel“ bestätigt und erklärte, die Pollenausbreitung von Bt-Mais sei grösser als bei der damaligen Zulassung von MON810 angenommen wurde. Zudem gebe es neue Hinweise auf Gefahren für die Biodiversität. Damit stösst Frankreich zu Österreich und Ungarn, welche entgegen der EU Kommissionsmeinung den Anbau von MON810 im eigenen Land verbieten.

November 2007

In Italien haben 3 Millionen Leute eine Petition unterzeichnet. Sie fordern ein unbeschränktes Anbau-Moratorium.

Oktober 2007

EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hat sich gegen die Zulassung zweier Gentech-Maislinien zum Anbau in der EU ausgesprochen. Beide Anträge sind bereits vor einigen Jahren eingereicht worden. Dimas begründet seine ablehnende Haltung damit, dass vor allem «mögliche Langzeitrisiken für Umwelt und Biodiversität nicht vollständig bekannt» und die «von einem Anbau der gv-Maislinien ausgehenden Umweltauswirkungen nicht akzeptabel seien».

Oktober 2007

Präsident Sarkozy verbietet vorübergehend den Anbau von genmanipuliertem Mais. Er bezweifle, dass die unbeabsichtigte Verbreitung von Gentech-Mais kontrolliert werden könne. Eine Risikostudie soll Ende Jahr erscheinen. (Zitat Sarkozy: «I don't want to be in contradiction with EU laws, but I have to make a choice. In line of the precautionary principle, I wish that the commercial cultivation of genetically modified pesticide GMOs be suspended.»).

Juni 2007

Deutschland verbietet den Verkauf von manipuliertem Maissaatgut (MON810-Mais). Frankreich zieht wahrscheinlich nach. Österreich, Ungarn, Griechenland, Polen und Bulgarien haben den MON810-Mais bereits verboten oder eingeschränkt. Die EU-Kommission, die den Mais zuliess, konnte sich nicht durchsetzen.

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Bild_Freisetzung_NFP59
Bild: Arbeit im Feld, Mai 2008; Bild Andrea Foetzki; www.konsortium-weizen.ch

«In einem gemeinsamen Projekt werden Weizenpflanzen, denen gentechnisch eine erhöhte Resistenz gegenüber der Pilzkrankheit Mehltau verliehen wurde, im Feld untersucht. Die Forschenden möchten wissen, ob die Weizenpflanzen, welche im Labor besser vor Pilzinfektionen geschützt sind, diese Eigenschaft auch unter natürlichen Feldbedingungen, etwa mit Wind und Regen, zeigen und ob allenfalls züchterisch unerwünschte Nebeneffekte (z.B. Ertragsreduktion) auftreten. Zudem gibt es eine Reihe von Projekten zu Fragen der Biosicherheit. Dabei sollen die Wechselwirkungen mit der Umwelt, mit anderen Pflanzen, Bodenlebewesen oder Insekten am Weizen, genau erforscht werden.» (aus: www.konsortium-weizen.ch).

Freisetzungsversuche sind in der Schweiz vom (verlängerten) Anbau-Moratorium (2005-2013) ausgenommen. Unter einem Freisetzungsversuch wird der forschungsmässige Umgang mit Organismen in der Umwelt verstanden, welcher unter definierten und kontrollierten Bedingungen abläuft sowie zeitlich und räumlich beschränkt ist.

In der Schweiz gab es bisher drei Freisetzungen: 1991/92 je ein Versuch mit virusresistenten Kartoffeln und 2004 ein Versuch mit stinkbrandresistentem Weizen. Im Rahmen des NFP 59 wurden für die Periode 2008 bis 2011 weitere Versuche beantragt und im September 2007 bewilligt.

Dezember 2011

Das Weizen-Konsortium berichtet, dass Mischungen verschiedener gentechnisch veränderter Weizenlinien im Feldversuch eine verbesserte Resistenz gegen die Pilzkrankheit Mehltau zeigen würden. Allerdings zeigen zwei der GV Linien unter Feldbedingungen zusätzliche Veränderungen (geringere Wuchshöhe, Veränderungen der Ähren und gelbe Blätter), d.h. für eine Anwendung dieser Linien in der Landwirtschaft würde es noch weiterer Forschung bedürfen.

November 2011

Die Forschungsprojekte im Weizen-Konsortium wurden im Mai 2011 beendet, das letzte Projekt endet im Dezember 2011. Anschliessend werden noch die letzten Auswertungen durchgeführt und weitere Ergebnisse in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften publiziert.

Juli 2010

Der Schweizerische Nationalfonds berichtet, dass sich gentechnisch veränderter Weizen der Pilzerkrankung Mehltau nicht nur im Gewächshaus, sondern auch auf dem Feld besser widersetze. Aber im Freilandversuch treten bei einigen Weizenlinien ein verminderter Ertrag oder eine veränderte Ährenform zu Tage, die sich zuvor im Gewächshaus nicht erkennen liessen. Weil im Freilandversuch die Ähren einiger gentechnisch veränderten Weizenlinien in einer anderen Form wachsen, wird der Befall mit dem toxischen Pilz Mutterkorn begünstigt. Das NFP 59 schliesst daraus, dass sich Daten aus dem Gewächshaus nicht auf die Situation im Feld übertragen lassen und Freisetzungsversuche also wichtig sind.

März 2010

Der Mehltau-resistente Weizen wird am 25. März 2010 in Reckenholz ausgesät. Dies ist das letzte Versuchsjahr des dreijährigen Versuches.

März 2010

Der gentechnisch veränderte Weizen wird am 15. März 2010 auf 950 m2 in Pully ausgesät. 

März 2010

Zwei Studien im Rahmen des NFP 59 untersuchten, wie sich Gentech-Weizen auf Insektenlarven und Blattläuse auswirkt. Es soll kein Nachweis unerwünschter Auswirkungen von gentechnisch verändertem Weizen festgestellt worden sein.

Februar 2010

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat grünes Licht für die Fortsetzung der Versuche gegeben: Der Versuch in Zürich kann ins letzte Versuchsjahr starten, in Pully geht es ins zweite Versuchsjahr.
externer Link: Medienmitteilung BAFU

Dezember 2009

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat einen Zwischenbericht des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) eingereicht. Erste Studien stellen unter anderem fest, dass eine Mehrheit der Bevölkerung der grünen Gentechnologie gegenüber negativ eingestellt und für eine Wahlfreiheit beim Kauf von gentechnisch veränderten oder unveränderten Produkten ist. Festgestellt wird auch, dass die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht genügen, um die Koexistenz von landwirtschaftlichen Anbauformen mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen zu regeln.

Juli 2009

Ernte des Feldexperiments in Pully.

Juni 2009

Unbekannte haben Behälter mit nicht identifizierter Flüssigkeit ins Versuchsfeld von Agroscope Changins-Wädenswil in Pully geworfen.

April 2009

300 Personen demonstrierten gegen den ausgesäten Gentech-Weizen in Pully.

Februar 2009

Damit die Gesuchsteller die vom Bundesamt für Umwelt BAFU grundsätzlich bewilligten Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen weiterführen können, müssen sie jedes Jahr ergänzende Unterlagen einreichen. Das BAFU erachtete im Februar 2009 die Auflagen der Verfügungen weiterhin als erfüllt. Die Versuche konnten mit gewissen Anpassungen weitergeführt werden.

November 2008

Sieben Anwohner des Standorts der Freisetzungsversuche in Pully bei Lausanne hatten beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Feldversuche mit gentechnisch verändertem Weizen eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2008 die Beschwerde abgelehnt. Die Versuche können damit ab Frühjahr 2009 - ein Jahr später als geplant - an der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW in Pully durchgeführt werden.

August 2008

Der Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten, Mehltau-resistenten Weizenpflanzen wurde anfangs August beendet.

Juni 2008

Am 13. Juni 2008 kam es zu einem Anschlag auf die Freisetzungsversuche mit Gentech-Weizen in Zürich-Reckenholz. Die Stadtpolizei Zürich nahm fünf mutmassliche Täter fest. Die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie SAG verurteilte die Zerstörung des Freisetzungsversuches in Zürich-Reckenholz. Die SAG ist gegen den gewaltsamen Akt, weil in der Schweiz das Volk mit direkter Demokratie die Agro-Gentechnik stoppen kann.

April 2008

Für den zweiten von der ETH vorgesehenen Versuchsstandort in Pully (VD) ist weiterhin eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, ein Versuchsstart ist frühestens nach einem Entscheid des Gerichts möglich. Das BAFU ist in diesem Fall nicht verfahrensleitende Instanz, gibt aber eine Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht ab.

März 2008

Am 15. März haben über 400 Menschen in Sichtweite des Gentech-Ackers in Zürich-Reckenholz gemeinsam ein Feld mit bioloigschem Weizen besät, um ein klares Zeichen für eine gentechfreie Lebensmittelproduktion zu setzen.

März 2008

Am 30. März haben die ETH und die Universität Zürich in Zürich-Reckenholz ihre Gentech-Experimente begonnen und den umstrittenen Gentech-Weizen ausgesät. Am 31.3. haben Greenpeace-AktivistInnen beim Gentech-Feld gegen die Aussaat protestiert.

Februar 2008

Das Bundesamt für Umwelt BAFU bewilligte am 7. Februar 2008 die beantragten Freisetzungsversuche in Zürich. Damit erachtet das BAFU einen Grossteil der Auflagen vom 3. September 2007 für die Freisetzungsversuche als erfüllt. Greenpeace kritisiert den Entscheid und wird eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Mit dem Entscheid würde ein bedenklicher Präzedenzfall geschaffen. Gemäss den Gesuchsstellern soll nun die Aussaat in Reckenholz im März 2008 stattfinden. Gegen die Freisetzungsversuche in Pully läuft nach wie vor eine Beschwerde. Diese hat aufschiebende Wirkung, weshalb die Versuche dort erst nach einem Entscheid des Gerichts gestartet werden könnten – oder eben nicht.

Januar 2008

Die vom Bundesamt für Umwelt geforderten zusätzlichen Unterlagen zu den Freisetzungsversuchen in Pully und Zürich sind gemäss BAFU fristgerecht eingetroffen. Das BAFU hatte verfügt, dass die Gesuchsteller bis am 31. Dezember 2007 zusätzliche Informationen liefern müssen, z.B. eine detaillierte Versuchsanordnung, den Nachweis, dass keine Antibiotikaresistenzgene in den Pflanzen vorhanden sind oder Ergebnisse der Vorversuche aus der Vegetationshalle in Reckenholz. Das BAFU wird die Unterlagen prüfen und voraussichtlich bis Mitte Februar einen Entscheid fällen. Fällt diese Prüfung positiv aus, können die Gesuchsteller in Zürich wie geplant den gentechnisch veränderten Weizen aussäen. Dies, weil in Zürich keine Beschwerde gegen den BAFU-Entscheid eingegangen ist. Die Aussaat ist je nach Witterungsbedingungen vorgesehen zwischen Anfang März und Mitte April. Gegen den Versuch in Pully hingegen ist beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde hängig. Diese hat aufschiebende Wirkung. Vor dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann in Pully demnach nicht ausgesät werden.

September 2007

Greenpeace hat zusammen mit verschiedenen Umwelt- und Bauernorganisationen das Bundesamt für Umwelt BAFU in einem Schreiben aufgefordert, die Bewilligung für drei Freisetzungsprojekte mit Gentech-Pflanzen zu sistieren. Das BAFU hätte seinen Entscheid aufgrund von unvollständigen Gesuchsdossiers gefällt. Denn das Gentechnikgesetz erfordere genau definierte Informationen zu Gentech-Pflanzen, die ausgesät werden wollen. Die erteilten Bewilligungen würden einen fragwürdigen Präzedenzfall setzen, indem noch nicht existierende Gentech-Pflanzen mit minimaler Frist zur Datennachlieferung zur Freisetzung zugelassen werden. Dies stehe mit dem Gentechnikrecht in Widerspruch, demgemäss Risiken für Mensch, Tier und Umwelt ganz auszuschliessen sind.

September 2007

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat die drei Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen der Universität Zürich und der ETH Zürich mit Auflagen bewilligt. Die Versuche sollen von 2008 bis 2010 in Zürich-Reckenholz sowie in Pully bei Lausanne durchgeführt werden. Der SAG angeschlossene Organisationen kritisieren die Bewilligung, da in den vorliegenden Versuchsanordnungen wichtige Resultate zur Einschätzung möglicher negativer Auswirkungen auf andere Lebewesen fehlen. Das Stufenprinzip Labor-Gewächshaus-Freisetzung des Gentechnikgesetzes GTG ist nicht eingehalten, weil vorab zu wenig Abklärungen in geschlossenen Systemen vorgenommen worden sind. Die gentechnikkritischen Organisationen werfen dem BAFU vor, das Gentechnikgesetz zu missachten. Greenpeace prüft in den nächsten Wochen die Argumente der Bewilligungsbehörde und lotet Möglichkeiten aus, wie die Gentech-Aussaat bekämpft werden kann.

Juni 2007

14 gentechnik-kritische Organisationen nehmen zu den geplanten Freisetzungs-Experimenten der Universität Zürich und der ETH mit Gentech-Pflanzen Stellung. Hauptkritikpunkt ist, dass das Gentechnikgesetz nicht eingehalten wird. Es fehlen relevante Resultate zur Einschätzung möglicher negativer Auswirkungen auf andere Lebewesen in geschlossenen Systemen. Das BAFU wird aufgefordert, alle drei Bewilligungsgesuche abzulehnen.

Mai 2007

Die Universität Zürich sowie die ETH Zürich beantragen im Rahmen des NFP 59 gentechnisch veränderten Weizen sowie eine Kreuzung zwischen Weizen und einem Wildgras zu Forschungszwecken in der Umwelt freisetzen zu können. Die Versuche sollen von 2008 bis 2010 in Reckenholz, Stadtgebiet Zürich, sowie in Pully bei Lausanne durchgeführt werden.

 

Gentechfrei-Info Nr. 58

  • Verlängerung des Gentech-Moratoriums auf gutem Weg
  • Sativa Rheinau AG erhält Förderpreis für neuen Zuckermais
  • Pestizid-Einsatz bei Gentech-Pflanzen. Das Wettrüsten auf dem Acker

Sicherheitsrisiko Gentechnik

Buchpublikation von Arpad Pusztai und Susan Bardocz