170928ENSSER

Die Produkte der neuen Gentechnik-Verfahren sind nach Beurteilung des Europäischen Netzwerk der Wissenschaftler für soziale und ökologische Verantwortung (ENSSER) gentechnisch veränderte Organismen und als solche streng zu regulieren. Der von den Befürwortern dieser Verfahren verwendete Begriff „Neue Pflanzenzüchtungstechniken“ sei irreführend schreibt ENSSER in einer in Brüssel veröffentlichten Erklärung. Die Folgen der neuen Techniken seien nicht kontrollierbar. Daher sei eine gründliche und wissenschaftlich unabhängige Risikobewertung unabdingbar. Eine Regulierung sei notwendig, konstatieren die 60 erstunterzeichnenden Wissenschaftler in ihrer ausführlichen Analyse. Zu behaupten, eine Regulierung sei überflüssig, werten sie als unaufrichtig und als unakzeptables Risiko für die öffentliche Gesundheit, die Umwelt und den Handel.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Techniken wie CRISPR/CAS unvorhergesehene und unbeabsichtigte Effekte bewirken könne. Die Behauptung der Befürworter, dass die neuen Gentechnik-Verfahren aufgrund ihrer höheren Präzision nur beabsichtigte und vorhergesagte Auswirkungen auf die von ihnen erzeugten neuen Pflanzenprodukte haben und keine unvorhergesehenen Efffekte, sei falsch, schreibt ENSSER weiter.

Ricarda Steinbrecher, Molekulargenetikerin und Entwicklungsbiologin ist Vorstandsmitglied von ENSSER, sie sagt: "Unbeabsichtigte, ungewollte Veränderungen im Genom treten häufig auf, wenn diese Techniken angewandt werden.“ Im Falle von Nahrungspflanzen, die mit diesen Techniken produziert werden, könnten solche unbeabsichtigten Effekte zu unerwarteten Toxinen oder Allergenen führen oder den Nährwert verändern oder beeinträchtigen, so Steinbrecher weiter. Daher müssen Produkte dieser Technologien mindestens genauso streng reguliert werden wie Produkte der älteren gentechnischen Verfahren.

Angelika Hilbeck vom Institut für Integrative Biologie, ETHZ und Vorstandsmitglied von ENSSER meint dazu: "Die Befreiung von Produkten der neuen Gentechnik-Verfahren von der Regulierung würde sie der behördlichen Aufsicht, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit entziehen und damit von der Rechenschaftspflicht befreien.“ Das Risiko hingegen würde die Öffentlichkeit tragen - ohne adäquate Monitoring- oder Schutzmassnahmen.

Michael Antoniou, Mitglied des King's College London erklärte, in seinem Gebiet der genbasierten medizinischen Forschung gelte die Genom-Editierung als genetische Modifikation und es werde nicht in Frage gestellt, dass sie sowohl in Bezug auf die Sicherheit als auch die Wirksamkeit streng reguliert werden müsse. Dasselbe müsse auch für Anwendungen im Bereich der Landwirtschaft gelten.