13.6.2012 | Europa

 bild_eu6

Logo des Rates der Europäischen Union. Bild: de.wikipedia.org

Im EU-Gentechnikrecht werden Bewilligungen für den Anbau von Gentech-Pflanzen weiterhin in Brüssel bestimmt und sind unmittelbar EU-weit gültig. Eine Selbstbestimmung der EU-Mitgliedsaaten ist im Umweltministerrat gescheitert. Deutschland Frankreich, Grossbritannien und Belgien blockierten den Vorschlag der Dänischen Ratspräsidentschaft. Mitgliedstaaten können somit keine Ausnahmen aus politischen Gründen erwirken. Sie müssen wie bisher die Sicherheit einer Gentech-Pflanze in Frage stellen, um auf dem eigenen Territorium ein Anbauverbot zu bewirken. Es ist noch unklar, ob Zypern, das ab Juli den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft für sechs Monate übernimmt, das Thema weiter verfolgen wird.