14.9.2011 | Europa

umweltministerin
Nathalie Kosciusko-Morizet, die französische Umweltministerin.
Bild: http://fr.wikipedia.org

Sieben EU-Mitgliedstaaten verbieten den Anbau der Gentech-Maissorte MON810 in ihrer Landwirtschaft unter Anrufung der Schutzklausel: Frankreich (seit 2008), Deutschland (seit 2009), Österreich, Ungarn, Griechenland, Polen und Luxemburg. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat beschlossen, dass ein EU-Mitgliedstaat nicht auf die in der Richtlinie 2001/18/EG vorgesehene Schutzklausel zurückgreifen kann, um Massnahmen zu erlassen, mit denen die Verwendung oder das Inverkehrbringen von GVO wie der Maissorte MON810 vorübergehend ausgesetzt und dann verboten werden kann. Hingegen können laut EuGH solche Sofortmassnahmen nach der Verordnung Nr. 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel getroffen werden. Die französische Umweltministerin will nun das Verbot auf die zulässige Verordnung (1829/2003) beziehen, um den Gentech-Mais in Frankreich weiterhin zu verbieten.

PDF: Karte EU: Gentechnikfreie Regionen und Länder mit Schutzklausel
externer Link: Pressemitteilung des Gerichtshof der Europäischen Union
externer Link: Agrarheute.com
externer Link: Informationsdienst Gentechnik