29.10.2010 | Europa

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Bild: www.bio-suisse.ch

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für Toleranzwerte nicht zugelassener gentechnisch veränderter Futtermittel in Agrarimporten vorgelegt: Es sollen zufällige Verunreinigungen bis 0,1 Prozent erlaubt sein. Den Kommissionsvorschlag müssen noch die EU-Mitgliedsstaaten mit den erforderlichen Mehrheiten zustimmen. Die neue Regelung dürfte frühestens im April 2011 in Kraft treten. In der Schweiz dürfen gemäss Futtermittel-Verordnung Artikel 21b Futtermittel, die unbeabsichtigt Spuren nicht zugelassener GVO enthalten, in Verkehr gebracht werden, wenn der Anteil deren Spuren höchstens 0,5 Massenprozent beträgt und zugleich belegt werden kann, dass geeignete Massnahmen zur Vermeidung unerwünschter Verunreinigungen ergriffen wurden. Zudem müssen die GVO nach der Verordnung 1829/2003/EG in Verkehr gebracht werden dürfen oder die Organismen müssen nach Artikel 23 der Verordnung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LGV) toleriert werden.

externer Link: Transgen.de
externer Link: Futtermittelverordnung Artikel 21b
externer Link: LGV Artikel 23