15.10.2010 | Deklaration

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Bild: Greenpeace. www.greenpeace.org

Beim Einkauf von Lebensmitteln wollen die Konsumentin und der Konsument wissen: Ist in der Packung drin, was draufsteht? Nach heutigem EU-Recht müssen Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, solche enthalten oder daraus hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Laut einer Studie in Deutschland verfehlt die in der EU geltende Deklaration von GVO in Lebensmitteln jedoch dieses Ziel und ermöglicht es den Verbrauchern nicht, ihre Kaufentscheidung aufgrund von echter Wahlfreiheit und Transparenz zu treffen. Denn einerseits löst ein GVO-Gehalt unterhalb bestimmter Schwellenwerte (0.9%) eine Kennzeichnungspflicht gar nicht erst aus. Und andererseits führen gewisse gentechnisch hergestellte Zutaten zu keiner Kennzeichnungspflicht (zum Beispiel aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnene Produkte wie Vitamine oder Labferment). In der Schweiz sind die Regeln der Kennzeichnung sehr ähnlich zu denjenigen in der EU. Die Bedingungen für eine Deklaration „Ohne Gentechnik“ sind in der Schweiz strenger als in der EU und finden deshalb heute keine Anwendung.

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externer Link: Gesetzliche Grundlagen Kennzeichnung Schweiz
externer Link: Schweiz: Beispiele für die Kennzeichnung von GVO-Erzeugnisssen auf der Etikette