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Nanotechnologie
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Gentech-Apfel in den USA auf dem Markt
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- Kategorie: Neue gentechnische Verfahren
Wie gesund sind Äpfel, die sich nicht mehr braun verfärben? Bild: Fotolia
Im Februar könnten vorgeschnittene Schnitze des ersten Gentech-Apfels in die Regale amerikanischer Lebensmittelgeschäfte gelangen. Der “Arctic Apple” wurde gentechnisch so verändert, dass er sich nicht mehr braun verfärbt, wenn er aufgeschnitten wird. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen um die Zulassung möchten die Anbieter mit einem beschränkten Verkaufsstart den Markt testen. Sowohl Befürworter wie Gegner der Gentechnik sind der Ansicht, dass der „Arctic Apple“ über Erfolg oder Misserfolg zukünftiger Gentechprodukte auf dem amerikanischen Markt entscheiden könnte. Kritiker werfen dem Landwirtschaftsministerium vor, es habe im Laufe des Zulassungsverfahren nicht alle Sicherheitsaspekte genügend überprüft. So fehlen Untersuchungen, welchen Einfluss die gentechnische Modifikation auf die natürliche Abwehrkraft der Apfelbäume haben könnte. Mit dem Ausbleiben der Verfärbung fehlt für die Konsumierenden zudem ein verlässliches Beurteilungskriterium, wie frisch eine Frucht ist.
Nanowerk Spotlight: Top-Ten 2016
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- Kategorie: Nanotechnologie
Die präzise Herstellung von 3D-Strukturen auf atomarer Ebene ist ein Thema bei den 10 wichtigsten und meistbeachteten nanotechnologischen Entwicklungen in den Nanowerk Spotlights aus dem Jahr 2016. Bild: http://www.nanowerk.com; ©Nature Publishing Group.
Nanowerk ist ein führendes Portal zur Nanotechnologie. Es will informieren, weiterbilden und anregen. So liefert Nanowerk aktuelle Informationen zu Entwicklungen in der Nanotechnologie und den Nanowissenschaften, die sämtliche Anwendungsbereiche abdecken. Eine Spezialität sind die jährlich herausgegeben Nanowerk Spotlights. Sie zeigen, welche Artikel in einem Kalenderjahr den grössten Anklang fanden und das grösste Interesse auslösten.
Auch Ständeratskommission spricht sich für Moratoriumsverlängerung aus
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- Kategorie: Moratorium
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) des Ständerates folgt bei der Beratung des Gentechnikgesetzes weitgehend dem Nationalrat. Eine Minderheit beantragt, das Moratorium um acht Jahre zu verlängern mit der Begründung, dass in diesem Zeitraum keine grundlegend neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erwarten sind und verlangt somit eine Verlängerung bis Ende 2025. Die Mehrheit spricht sich für eine Verlängerung des Anbaumoratoriums für gentechnisch veränderte Pflanzen um vier Jahre bis 2021 aus. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Risiken der Gentechnik im Landwirtschaftsbereich für Mensch und Umwelt momentan noch zu wenig klar sind und die Entwicklung weiterer Technologien abzuwarten sei. Auch die WBK des Ständerates will keine Koexistenz auf Vorrat im Gesetz verankern, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Diese Änderungen hätten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf bestimmten Gebieten nach Ablauf des Moratoriums zugelassen.
Konzernatlas zeigt zunehmende Machtkonzentration im Agrarbereich
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- Kategorie: Saatgut
Die Top 10 der Agrarchemie. Bild: Konzernatlas
Immer weniger Konzerne bestimmen weltweit über einen immer höheren Anteil der Lebensmittelerzeugung und Ernährung. Zum Nachteil von Kleinbäuerinnen und -bauern sowie der regionalen Lebensmittelversorgung. Das zeigt der "Konzernatlas 2017", eine Zusammenstellung von Fakten und Grafiken zur Agrarindustrie. Die Herausgeber - Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Oxfam Deutschland, Germanwatch und Le Monde Diplomatique - warnen davor, dass die laufenden Konzentrationsprozesse im Agrarsektor die 2015 beschlossenen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen gefährden. Sie fordern stärkere Kontrollen im Agrar- und Ernährungsbereich. Der Wert der Fusionen von Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelindustrie im Jahr 2015 lag mit 347 Milliarden Dollar fünf Mal höher als derjenige im Pharma- oder im Ölsektor. Inzwischen kontrollieren lediglich vier Großkonzerne rund 70 Prozent des Welthandels mit Agrarrohstoffen.
EU-Gericht weist Klage gegen Zulassung von Gentechnik-Soja zurück
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- Kategorie: Europa
Der EU-Gerichtshof hat eine Klage gegen Gentechsoja abgewiesen. Bild: fotolia
Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage von Nichtregierungsorganisationen gegen eine Importzulassung von Gentechnik-Pflanzen abgewiesen. Die Klagenden hatten gegen die Zulassung der Gentechnik-Soja Intacta der US-Firma Monsanto Einsprache erhoben. Nach Auffassung des Gerichts wurde die Soja entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf ihre Risiken geprüft. Die Soja, die unter dem Kürzel MON87701 x MON89788 in der EU zum Import und zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen ist, wird unter dem Markennamen Intacta vor allem in Brasilien angebaut und verfügt über eine spezielle Kombination verschiedener Eigenschaften. Die Pflanzen produzieren ein Insektengift, ein sogenanntes Bt-Toxin, und sind gleichzeitig unempfindlich gegenüber dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat.
Anbaumoratorium für Gentechpflanzen soll um 4 Jahre verlängert werden
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- Kategorie: Moratorium
SAG-Präsidentin Martina Munz kämpft für ein unbefristetes Moratorium.
Bereits zweimal wurde das Moratorium verlängert. Nun spricht sich der Nationalrat für eine weitere Verlängerung des Anbaumoratoriums für gentechnisch veränderte Pflanzen um vier Jahre aus. Martina Munz, SAG Präsidentin und WBK-Mitglied ist der Meinung: “Eine Verlängerung des Moratoriums auf unbestimmte Zeit wäre aufgrund der kritischen Haltung der Bevölkerung folgerichtig gewesen. Konsumentinnen und Konsumenten wollen kein Gentech auf ihren Tellern. Gentechnisch veränderte Pflanzen bringen auch der Schweizer Landwirtschaft keine ökonomische oder ökologische Vorteile. Dies hat das Nationale Forschungsprogramm NFP59 zu Chancen und Risiken von gentechnisch veränderten Pflanzen aufgezeigt.” Nun muss das Parlament in 4 Jahren wieder über eine Verlängerung entscheiden, auch wenn sich die Voraussetzungen für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz nicht geändert haben.