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Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Die EU tut sich nach wie vor schwer mit der Regelung der neuen Gentechnik-Verfahren. Bild: fotolia
An einer Konferenz der EU-Kommission wurde letzte Woche in Brüssel darüber diskutiert, welche Rolle neue gentechnische Verfahren künftig für die europäische Landwirtschaft spielen könnten. Während die EU-Kommission die Führungsrolle der EU in der Forschung und Entwicklung neuer Tier- und Pflanzenzuchtstrategien mit Hilfe der neuen Verfahren stärken möchte, sprachen sich kritische Wissenschaftler, Verbraucherverbände und die Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM) für eine Risikobewertung dieser Techniken zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit aus. Die Entscheidung, ob die neuen gentechnischen Verfahren künftig unter die Gentechnik-Gesetzgebung fallen, wird die europäische Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion erheblich beeinflussen. Die EU-Kommission hat diese Entscheidung jedoch bisher immer wieder aufgeschoben.
Syngenta-Areal im Fricktal, Schweiz. Bild: Fotolia
Der Schweizer Saatgutkonzern Syngenta konnte nach jahrelangem Rechtstreit mit US-amerikanischen Maisbauern einen Vergleich abschliessen und sich auf eine Strafzahlung in unbekannter Höhe einigen. Das zuständige Gericht müsse den Entschädigungsfond aber vorerst noch genehmigen, teilt der Basler Grosskonzern mit. Bereits im Juni dieses Jahres musste Syngenta einem Urteil des Gerichtes des US-Bundesstaates Kansas nachkommen und 7'300 Landwirte mit insgesamt 218 Millionen US-Dollar entschädigen. Grund dafür war der von Syngenta verkaufte GV-Mais Agrisure Viptera. Dieser konnte während drei Jahren nicht nach China exportiert werden, da die chinesische Regierung dem gentechnisch veränderten Mais keine Zulassung erteilt hatte.
Die Produkte der neuen Gentechnik-Verfahren sind nach Beurteilung des Europäischen Netzwerk der Wissenschaftler für soziale und ökologische Verantwortung (ENSSER) gentechnisch veränderte Organismen und als solche streng zu regulieren. Der von den Befürwortern dieser Verfahren verwendete Begriff „Neue Pflanzenzüchtungstechniken“ sei irreführend schreibt ENSSER in einer in Brüssel veröffentlichten Erklärung. Die Folgen der neuen Techniken seien nicht kontrollierbar. Daher sei eine gründliche und wissenschaftlich unabhängige Risikobewertung unabdingbar. Eine Regulierung sei notwendig, konstatieren die 60 erstunterzeichnenden Wissenschaftler in ihrer ausführlichen Analyse. Zu behaupten, eine Regulierung sei überflüssig, werten sie als unaufrichtig und als unakzeptables Risiko für die öffentliche Gesundheit, die Umwelt und den Handel.
Die Langzeitfolgen der neuen Gentechnik-Verfahren für die biologische Vielfalt sind nicht abschätzbar. Bild: Fotolia
Testbiotech veröffentlichte im Vorfeld einer Konferenz in Brüssel einen neuen Bericht über die Risiken neuer Gentechnik-Verfahren (Gene-Editing), bei denen u.a. die Gen-Schere CRISPR-Cas zum Einsatz kommt. Der Bericht zeigt, dass diese Risiken bisher längst nicht ausreichend verstanden sind. Um zu erreichen, dass die gentechnisch veränderten Organismen ohne Zulassungsprüfung und Kennzeichnung freigesetzt und vermarktet werden dürfen, werden die neuen Methoden von den Betreibern aber meist als sicher präsentiert. Vor diesem unkontrollierten Einsatz warnt Testbiotech mit Nachdruck.
Welche Folgen die Genom-Editierung hat, weiss die Wissenschaft nicht. Illustration: Aurel Märki
Mit der sogenannten Genom-Editierung gewinnt die Diskussion um die Gentechnik wieder an Fahrt. Noch bevor konkrete, marktfähige Produkte verfügbar sind, werden ihre Eigenschaften hochgelobt und über deren Zulassung gestritten. Unverständlich, denn es gibt klare Regeln: Im Gentechnikgesetz. Neue Gentechnik-Verfahren sind Gentechnik. Schon der Name macht es deutlich. Eine Technologie, die als Bezeichnung den Begriff „Genom-Editierung“ verwendet, muss unter das Gentechnikgesetz fallen und die dort vorgeschriebenen Riskiobeurteilungen durchlaufen. Und sollten diese Produkte zukünftig eine Marktzulassung erhalten, schreibt das Gentechnikgesetz eine Deklarationspflicht vor, damit die Konsumierenden selber entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte Nahrungsmittel essen wollen oder nicht. Diese Wahlfreiheit ist ein wichtiges Gut und gesetzlich verankert.
Wie die neuen gentechnischen Verfahren gesetzlich geregelt werden, ist vielerorts noch ungewiss.
Mit einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt fordern in Deutschland die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), die Bioverbände Bioland und Demeter, der BUND, das Gen-ethische Netzwerk und die IG-Saatgut von der Bundesregierung, sich in der EU für eine strikte Regulierung neuer Gentechnik-Verfahren, wie beispielsweise CRISPR/CAS nach Gentechnikrecht einzusetzen. Erst in der vergangenen Woche war ein Vorschlag der niederländischen Regierung bekannt geworden, der die aktuelle Diskussion um die neuen Gentechnik-Verfahren in der EU erneut anheizt.